Stiftung Ev. Stift St. Martin
Seit fast 180 Jahren im Dienst der Nächstenliebe — und Trägerin des stationären Hospizes St. Martin in Koblenz.
23 Pfennig aus einer Spardose
Im Jahr 1844 gründete der aus Bad Kreuznach stammende Buchdrucker Johann Friedrich Kehr die Stiftung Ev. Stift St. Martin in Koblenz. Als Gründungskapital standen ihm 23 Pfennig aus der Spardose seiner Tochter Juliane Mathilde zur Verfügung, doch er begab sich auf Kollektenreise und bat um Spenden bei Mitgliedern der Evangelischen Gemeinde.
Der König stellte Johann Friedrich Kehr das erste Gebäude am Altlöhrtor in Koblenz zur Verfügung. Dort wurde im Jahr 1846 zunächst ein Waisenhaus gegründet. Schon wenige Jahre danach weitete Kehr sein Engagement auf die Krankenpflege und später auf die Altenhilfe aus.
Aus dem Waisenhaus wurde ein Klinikverbund
- 1844 Gründung der Stiftung durch Johann Friedrich Kehr. Ursprünglich stand die Fürsorge für Waisen, dann die Alten- und später die Krankenpflege im Mittelpunkt.
- 1974 Die Stiftung errichtet das Bettenhaus des Krankenhauses Ev. Stift in der Johannes-Müller-Straße.
- 1993 Der operative Krankenhausbetrieb wird in eine eigene GmbH ausgegliedert.
- 2003 Zusammenschluss mit den Bopparder Stiftungen zum Heiligen Geist und der Paulinenstiftung in Wiesbaden zum Stiftungsklinikum Mittelrhein.
- 2014 Fusion mit dem Gemeinschaftsklinikum Koblenz-Mayen. Es entstand das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein — der einzige Maximalversorger im nördlichen Rheinland-Pfalz.
Der Gedanke des Stifters ist lebendig geblieben
Kranken und hilfsbedürftigen Menschen zur Seite zu stehen, war das Anliegen von Johann Friedrich Kehr, als er den Grundstein für die Stiftung legte. Auch heute findet dieser Gedanke seine Fortsetzung unter anderem im stationären Hospiz bei der täglichen Betreuung der Menschen, deren Zeit hier bei uns sich dem Ende nähert.
Fachliche, liebevolle, ja hingebungsfreudige Betreuung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Gesellschaftsschichten ist das Anliegen des Hospizgedankens.
Rechtsform und Gemeinnützigkeit
Heute hat die Stiftung die Rechtsform einer rechtsfähigen öffentlichen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist gemäß Satzung in der Form vom 7.8.2017 gemeinnützig tätig. Stiftungszweck ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das alleinentscheidende Organ der Stiftung. Er besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Alle Mitglieder sollen christlichen Bekenntnisses sein oder sich zu den christlichen Werten bekennen. Der Verwaltungsrat wählt seine Mitglieder selbst und ergänzt sich durch Zuwahl.