Häufige Fragen und Antworten
Wir versuchen an dieser Stelle, häufig auftretende Fragen kurz und knapp zu beantworten. Sollte Ihre Frage nicht erfasst sein — mailen Sie uns Ihre Frage an hospiz.st@gk.de.
Wer kann in einem stationären Hospiz aufgenommen werden?
Die Aufnahme erfolgt jeweils nur auf Wunsch und im Einvernehmen mit dem Kranken selbst oder — wenn dieser sich nicht mehr äußern kann — durch den Vorsorgebevollmächtigten. Die Zielsetzungen des Kranken und seiner Bezugspersonen müssen mit denen des stationären Hospizes übereinstimmen: So soll der Tod im stationären Hospiz weder beschleunigt noch verzögert werden, sondern es soll bis zuletzt mit Qualität gelebt werden. Wir lehnen daher jegliche Form der aktiven Sterbehilfe ab, stattdessen wird auf eine umfassende Schmerztherapie und Symptomkontrolle geachtet.
Voraussetzung ist eine nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung, die nach menschlichem Ermessen in absehbarer Zeit — Tage, Wochen bis wenige Monate — zum Tode führen wird, wobei eine angemessene Versorgung im häuslichen Bereich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten als nicht mehr gesichert angesehen werden muss.
Wann sollte man in ein stationäres Hospiz gehen?
Manche unserer Gäste sind nur wenige Tage bei uns, andere wiederum leben mehrere Monate in unserem Haus. Der genaue Verlauf der letzten Lebenszeit lässt sich genau so wenig vorherbestimmen wie alle anderen Lebensphasen. Wenn Sie unsicher sind, wann für Sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist, sollten Sie darüber mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt sprechen. Sie können auch Kontakt mit uns aufnehmen, wir beraten Sie gern.
Was ist mit Angehörigen und Freunden?
Angehörige und Freunde sind im stationären Hospiz stets willkommen! Die Begleitung durch die Angehörigen ist ausdrücklich erwünscht. Es gibt keine Besuchsregelungen, so dass die Zugehörigen — das Einverständnis des Hospizgastes vorausgesetzt — auch unangemeldet jederzeit vorbeischauen können. Wenn Sie im Zimmer Ihres Angehörigen auf einem Zustellbett übernachten oder das Angehörigenzimmer nutzen möchten, können Sie dies gerne bei der Hospizleitung anfragen.
Wer übernimmt die ärztliche Betreuung?
Wenn es möglich ist, kann Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Sie auch im stationären Hospiz betreuen. Falls dies nicht möglich ist, vermitteln wir Ihnen eine Palliativmedizinerin oder einen Palliativmediziner, die oder der Ihre Betreuung vollumfänglich übernimmt.
Prinzipiell besteht jederzeit die Möglichkeit, die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt zu wechseln.
Müssen Lebensgewohnheiten umgestellt werden?
Das stationäre Hospiz möchte schwerkranken Menschen am Ende ihres Lebens ein Ersatzzuhause ermöglichen, an dem ein größtmögliches Maß an Wohlbefinden und Lebenszufriedenheit zurückkehren soll. Individuelle Vorlieben des Gastes werden möglichst berücksichtigt. Selbstbestimmung steht stets im Fokus.
Dürfen die Erkrankten im stationären Hospiz rauchen?
Grundsätzlich verstehen wir das stationäre Hospiz als „rauchfreie Zone“. Dennoch müssen lieb gewonnene Gewohnheiten, wie das Rauchen, nicht ganz aufgegeben werden. Der Hospizgast kann gerne auf der an das Zimmer angrenzenden Terrasse rauchen. Gerne bringen wir sie gemeinsam auf die Terrasse zum Rauchen. Das Rauchen direkt im Zimmer ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet.
Wer kommt für die Kosten auf?
Die Kosten für den Aufenthalt im stationären Hospiz werden bei gesetzlich Versicherten zu 95 % durch die Krankenkasse übernommen. Die restlichen Kosten müssen über Spenden finanziert werden.
Für unsere Hospizgäste und ihre Angehörigen entsteht dabei kein Eigenanteil — der Aufenthalt ist für sie kostenfrei (§ 39a SGB V). Den nicht von den Kassen gedeckten Anteil trägt das stationäre Hospiz selbst. Darum sind Spenden so wichtig.
Bei privatversicherten Erkrankten muss die Kostenübernahme mit den Krankenkassen geklärt werden. Diese lehnen sich sehr oft an die Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen an.
Kann man das stationäre Hospiz auch wieder verlassen?
Selbstverständlich kann man jederzeit wieder in die häusliche Versorgung oder die stationäre Altenhilfe zurückkehren, sofern eine gute Versorgung gewährleistet ist und der Vorsorgebevollmächtigte die Verantwortung mittragen kann. Sollten sich im Verlauf der Krankheit die körperlichen Einschränkungen und Symptome nochmals deutlich verbessern und sollte die Lebenserwartung damit nicht mehr erkennbar auf eine sehr kurze Zeit beschränkt sein, werden wir gemeinsam mit Ihnen nach einer alternativen Versorgung suchen und Sie aus dem stationären Hospiz entlassen. Dabei schließt eine Entlassung eine erneute Aufnahme bei Symptomverschlechterung nicht aus!
Was ist mit Haustieren?
Grundsätzlich sind Haustiere bei uns willkommen! Ein Haustier ist auch immer ein Familienmitglied. Soweit es uns möglich ist, kann ein Haustier, wie z. B. ein Vogel oder Fische, mit einziehen. Die Einzelheiten sprechen Sie bitte im Vorfeld mit der Hospizleitung ab. Hunde oder auch Katzen können jederzeit bei Besuchen ihrer Lieben dabei sein.
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